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Führerschein-Umtausch
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

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Führerschein umtauschen 2026: Bis wann Du handeln musst und was jetzt gilt

Alle Fristen, Tabellen und Sonderfälle einfach erklärt.

Veröffentlicht am 07.02.2026
Aktualisiert am 02.07.2026

Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Der Grund ist eine EU-weite Vereinheitlichung der Dokumente.

Vielleicht fragst Du Dich: Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? Betrifft mich das überhaupt?

In diesem Leitfaden erfährst Du alle Fristen, Tabellen und Sonderregelungen – verständlich und auf den Punkt gebracht.

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

Der Pflicht-Umtausch ist rein formaler Natur. Du musst keine neue Theorie- oder Praxisprüfung ablegen.

Deine bestehenden Fahrerlaubnisklassen bleiben vollständig erhalten.

Fristentabellen für den Umtausch

Die Umtauschfristen hängen vom Ausstellungsjahr Deines Führerscheins ab.

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Offizielle Informationen findest Du beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter https://bmdv.bund.de.

  • Papierführerscheine (grau/rosa): gestaffelte Fristen je nach Geburtsjahr
  • Kartenführerscheine: Fristen je nach Ausstellungsjahr zwischen 2026 und 2033

Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum

Auch wenn auf Deinem Kartenführerschein kein Ablaufdatum steht, kann er vom Pflicht-Umtausch betroffen sein.

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 2033 ersetzt werden.

Papierführerscheine umtauschen

Graue oder rosafarbene Papierführerscheine sind besonders betroffen.

Hier richtet sich die Frist nach Deinem Geburtsjahr. Ältere Jahrgänge mussten früher tauschen, jüngere folgen gestaffelt.

So lange gilt der neue Führerschein

Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach wird lediglich das Dokument erneuert – nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Eine erneute Fahrprüfung ist auch dann nicht erforderlich.

Alte Klassen bleiben erhalten

Frühere Fahrerlaubnisklassen wie Klasse 3 oder Klasse 2 werden automatisch in die neuen EU-Klassen umgeschrieben.

Deine Fahrberechtigung ändert sich dadurch nicht.

Stichtag für den Umtausch verpasst

Wenn Du die Frist verpasst, droht ein Verwarnungsgeld. Deine Fahrerlaubnis erlischt jedoch nicht automatisch.

Du solltest den Umtausch trotzdem schnellstmöglich nachholen.

Umtausch bei Wohnsitz im Ausland

Lebst Du dauerhaft im EU-Ausland, ist in der Regel die Führerscheinbehörde Deines Wohnsitzlandes zuständig.

Bei nur vorübergehendem Aufenthalt bleibt die deutsche Behörde zuständig.

Mehr rund um Führerschein & Mobilität

Weitere hilfreiche Informationen zu Führerschein, Kfz-Versicherung und Mobilität findest Du auf https://www.TWYLER.DE.

Fazit

Der Führerschein-Umtausch ist Pflicht – aber unkompliziert.

Keine Prüfung, keine neue Ausbildung, nur ein neues Dokument.

Prüfe Deine Frist rechtzeitig und bleibe entspannt mobil.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, Preise und Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch können sich Daten ändern oder Fehler auftreten. Eine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben wird ausgeschlossen.